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ONLINE-BERATUNG zum Thema Essstörungen!

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Der BKK Landesverband Hessen informiert über...

 


... stationäre Psychotherapie

 

 

Teil 1. "In welche Klinik kann ich gehen?"

Am besten sind psychosomatische Kliniken geeignet, weil sie spezielle Abteilungen für Essstörungen haben. Manche bieten sogar Plätze für Frauen mit Kindern an - frag aber auch deine Kasse, ob eine Pflegeperson für die Zeit deiner Therapie bezahlt wird. Vor der Entscheidung für eine bestimmte Klinik sollte man sich über das jeweilige Therapieangebot informieren.

Häufig haben die Kliniken bestimmte Aufnahmebedingungen, zum Beispiel einen Mindest-Body-Mass-Index. Unter Umständen muss also erst dein Gewicht in einem Allgemeinkrankenhaus aufgepäppelt werden, bevor die eigentliche Therapie beginnen kann.

Leider gibt es nicht sehr viele psychosomatische Kliniken für Kinder und Jugendliche. Deshalb erfolgt die Behandlung zum Teil in Kinder- und Jugendpsychiatrien. Bei einer sehr hohen Eigengefährdung ist eine Psychiatrie ohnehin die bessere Adresse. Manchmal erfolgt sogar eine Zwangseinweisung als letztes Mittel, wenn der Zustand lebensbedrohlich wird. Lass es nicht so weit kommen, sprich rechtzeitig mit einer Vertrauensperson.

Dein Hausarzt und/oder Gynäkologe kann dir vielleicht sogar eine bestimmte Klinik empfehlen. Auch deine Krankenkasse kann dir weiterhelfen, dort kannst du gleichzeitig fragen, welche Therapien die Kasse bezahlt. Klinikadressen findest Du in der Adressdatenbank von magersucht.de.


 

Teil 2. "Was sind die Vorteile einer stationären Behandlung?"

In manchen Fällen reicht eine ambulante Therapie nicht aus, weil die Betroffenen in ihrem Alltag feststecken. Wenn sie wegen ihres sozialen Umfelds einfach nicht aus den alten, Verhaltensmustern ausbrechen können, hilft ein Klinikaufenthalt

- aus dem "schädlichen" sozialen Umfeld herauszukommen
- sich auf den Veränderungsprozess zu konzentrieren
- eine feste Tagesstruktur mit festen Essgewohnheiten (mit Bewegungstraining) zu entwickeln
- alte, schlechte Gewohnheiten zu verändern (Essen, Kochen, Bewegung)
- eine Vielfalt an Therapiemöglichkeiten zu nutzen und/oder kennen zu lernen (Ergotherapie, körperorientierte Verfahren, Ernährungsberatung, Psycho- und Soziotherapie)
- Rehabilitationsprogramme zur beruflichen Wiedereingliederung zu nutzen


 

Teil 3. "Wann ist ein stationärer Aufenthalt notwendig?"

Kurz gesagt: Ein stationärer Klinikaufenthalt ist nötig, wenn akute Gesundheitsgefahr besteht.

Gründe dafür sind zum Beispiel:

- Zusätzliche Medikamentenabhängigkeit
- Abfall des Körpergewichts auf 55 bis 60 Prozent des anhand von Alter und Körpergröße zu erwartenden Körpergewichts
- schwere körperliche Folgeerscheinungen und Komplikationen (z.B. bedrohliche Herzrhythmusstörungen)
- Schwere Depressionen
- Selbstmordabsichten

Eine stationäre Aufnahme kann auch dann nötig werden, wenn ein Patient nicht die nötige Bereitschaft zur Mitarbeit ("Compliance") in der ambulanten Therapie zeigt - wenn du etwa Vereinbarungen über Gewichtszunahmen nicht einhältst und besprochene "Verträge" mit dem Therapeuten nicht einhälst oder einhalten kannst.

Weiterhin kann eine stationäre Therapie notwendig sein, wenn man eine gewisse Zeit einen Abstand vom gewohnten Umfeld benötigst, um sich auf sich selbst und die Gesundung konzentrieren zu können.


 

Teil 4. "Wie lange dauert ein stationärer Klinikaufenthalt und wie läuft dieser ab?"

- Wie lange dauert eine stationäre Behandlung?
Die Kurzzeittherapie dauert etwa 3 bis 8 Wochen, die Langzeittherapie 3 bis 6 Monate. Es ist auch eine "teilstationäre" Behandlung möglich: Die Betroffenen kommen tagsüber in die Klinik (Tagesklinik) und leben ansonsten in ihrer gewohnten Umgebung.

- Was passiert in der Klinik?
Mit der rein körperlichen Therapie, die für gesundes Essen sorgt, geht die seelische Therapie Hand in Hand. Je nach Spezialisierung der Klinik kann dies eine Ergotherapie sein, körperorientierte Verfahren, Ernährungsberatung und/oder Soziotherapie.
In den Kliniken findet Psychotherapie normalerweise als Einzel- und Gruppentherapie statt. Hier ist ein intensiveres Arbeiten möglich als in ambulanten Sitzungen, weil du während des Klinikaufenthaltes deinen "alten" Alltag besser vergessen kannst. Und je schneller du einen neuen Lebensrhythmus aufbaust, desto schneller wirst du gesund.


 

Teil 5. "Wer bezahlt den Klinikaufenthalt und wie läuft das Ganze ab?"

- Wer bezahlt den Klinikaufenthalt?
Für die Übernahme der Behandlung kommen der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse oder das Sozialamt in Frage. Die Kostenübernahme muss vor Aufnahme in eine Klinik geklärt sein.

- Wie läuft das Ganze ab, wie muss ich mich anmelden?
Wende dich zunächst an deinen Arzt. In einem Beratungsgespräch muss geklärt werden, dass eine stationäre Behandlung überhaupt nötig ist. In diesem Gespräch werden auch Ziele, Inhalte, Dauer und Ablauf der Maßnahme festgelegt. Der Arzt gibt dann der Krankenkasse Bescheid, dass du eine stationäre Behandlung durchführen willst.

Die Kasse prüft, ob sie für diesen Fall zuständig ist. Wenn ja, fordert sie vom Arzt eine Verordnung, in der Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und -prognose aufgeführt sind. Achtung: Nicht jeder Arzt darf eine solche Verordnung ausstellen, er muss bestimmte Zusatzqualifikationen auf dem Gebiet der Rehabilitation nachweisen können.

Lass dir von der Krankenkasse ein Formular zuschicken, in dem du die Kostenübernahme für die stationäre Therapie beantragst. Einen Teil des Antrags füllst du selbst aus, den anderen Teil dein Arzt. Danach geht das Ganze zurück an die Krankenkasse.
Die Krankenkasse entscheidet auf Grundlage:
deines Antrags, der Verordnung des Arzte, der Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und sowie eventuell weiterer nötiger Unterlagen über die Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung.

Falls die Kasse eine Übernahme der Kosten ablehnt, kann das mehrere Gründe haben: Zum Beispiel kann sie der Meinung sein, dass eine ambulante Therapie ausreicht. Vielleicht hast du aber auch früher schon mal eine stationäre Behandlung vorzeitig abgebrochen, oder der Antrag war einfach falsch ausgefüllt. Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen, am besten mit einem Dringlichkeitsgutachten und/oder Attesten von Fachärzten und Therapeuten.

Es kann auch passieren, dass die Kasse zwar die Kosten übernimmt, es aber Gründe gibt, dass du nicht in deine „Wunschklinik“ gehen kannst. Das solltest du vorher klären, um Enttäuschungen zu vermeiden. Vielleicht hat auch dein Kundenberater in der Krankenkasse eigene Vorschläge, welche Klinik am besten geeignet ist.

 
Weitere und direkt auf Deine Situation abgestimmte Informationen über die Beantragung und den Ablauf psychotherapeutischer Behandlung erhältst Du bei Deiner Krankenkasse. Für erste allgemeine Informationen kannst Du Dich aber auch gerne an den BKK Landesverband Hessen wenden unter: brigitte.feucht@bkk-hessen.de Deine Angaben werden 100%ig vertraulich behandelt.

 

BKK-Literaturtipp: "Essstörungen"

Eine Informationsbroschüre der Betriebskrankenkassen zum Thema Magersucht und Eß-Brech-Sucht "Essstörungen sind schwere psychosomatische Erkrankungen, die durch organische Veränderungen aufrechterhalten werden. Sie vergehen nicht von allein, und sie können auch nicht selbst geheilt werden." In dieser Broschüre wird Betroffenen und ihnen nahestehenden anschaulich erklärt, wie sich Magersucht und Eß-Brech-Sucht äußern, wodurch u.a. die Störungen verursacht werden und welche Wege es für Betroffene aus ihrer Krankheit gibt.

"BKK-Info zu Essstörungen - Zu dick? Zu dünn?" Ein Faltblatt mit Tipps und Informationen zu den Formen Essstörungen "BKK - QuickInfo"

Hier kannst Du die jeweiligen Informationen anfordern unter:
Brigitte.Feucht@bkk-hessen.de

 

Auf gehts zum BKK Landesverband Hessen

 

 
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