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News |
ONLINE-BERATUNG zum Thema Essstörungen! Du hast das Gefühl mit dem Essen stimmt irgendetwas nicht? Du glaubst, Du hast eine Essstörung? Oder eine FreundIn/PartnerIn/Angehörige/r? Per Mail oder per Einzel-Chat kannst Du Dir hier Rat und Hilfe holen.
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Der
BKK Landesverband Hessen informiert über...
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... stationäre Psychotherapie
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Teil
1. "In welche Klinik kann ich gehen?"
Am besten sind psychosomatische Kliniken geeignet,
weil sie spezielle Abteilungen für Essstörungen haben.
Manche bieten sogar Plätze für Frauen mit Kindern an
- frag aber auch deine Kasse, ob eine Pflegeperson für die
Zeit deiner Therapie bezahlt wird. Vor der Entscheidung für
eine bestimmte Klinik sollte man sich über das jeweilige
Therapieangebot informieren.
Häufig haben die Kliniken bestimmte Aufnahmebedingungen,
zum Beispiel einen Mindest-Body-Mass-Index. Unter Umständen
muss also erst dein Gewicht in einem Allgemeinkrankenhaus aufgepäppelt
werden, bevor die eigentliche Therapie beginnen kann.
Leider gibt es nicht sehr viele psychosomatische
Kliniken für Kinder und Jugendliche. Deshalb erfolgt die
Behandlung zum Teil in Kinder- und Jugendpsychiatrien. Bei einer
sehr hohen Eigengefährdung ist eine Psychiatrie ohnehin die
bessere Adresse. Manchmal erfolgt sogar eine Zwangseinweisung
als letztes Mittel, wenn der Zustand lebensbedrohlich wird. Lass
es nicht so weit kommen, sprich rechtzeitig mit einer Vertrauensperson.
Dein Hausarzt und/oder Gynäkologe kann dir
vielleicht sogar eine bestimmte Klinik empfehlen. Auch deine Krankenkasse
kann dir weiterhelfen, dort kannst du gleichzeitig fragen, welche
Therapien die Kasse bezahlt. Klinikadressen findest Du in der
Adressdatenbank
von magersucht.de.
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Teil
2. "Was sind die Vorteile einer stationären Behandlung?"
In manchen Fällen reicht eine ambulante Therapie nicht
aus, weil die Betroffenen in ihrem Alltag feststecken. Wenn sie
wegen ihres sozialen Umfelds einfach nicht aus den alten, Verhaltensmustern
ausbrechen können, hilft ein Klinikaufenthalt
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aus dem "schädlichen"
sozialen Umfeld herauszukommen |
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sich auf den Veränderungsprozess
zu konzentrieren |
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eine feste Tagesstruktur
mit festen Essgewohnheiten (mit Bewegungstraining) zu entwickeln |
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alte, schlechte Gewohnheiten
zu verändern (Essen, Kochen, Bewegung) |
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eine Vielfalt an Therapiemöglichkeiten
zu nutzen und/oder kennen zu lernen (Ergotherapie, körperorientierte
Verfahren, Ernährungsberatung, Psycho- und Soziotherapie) |
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Rehabilitationsprogramme
zur beruflichen Wiedereingliederung zu nutzen |
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Teil 3. "Wann
ist ein stationärer Aufenthalt notwendig?"
Kurz gesagt: Ein stationärer Klinikaufenthalt ist nötig,
wenn akute Gesundheitsgefahr besteht.
Gründe dafür sind zum Beispiel:
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Zusätzliche Medikamentenabhängigkeit |
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Abfall des Körpergewichts
auf 55 bis 60 Prozent des anhand von Alter und Körpergröße
zu erwartenden Körpergewichts |
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schwere körperliche
Folgeerscheinungen und Komplikationen (z.B. bedrohliche Herzrhythmusstörungen) |
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Schwere Depressionen |
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Selbstmordabsichten |
Eine stationäre Aufnahme kann auch dann nötig werden,
wenn ein Patient nicht die nötige Bereitschaft zur Mitarbeit
("Compliance") in der ambulanten Therapie zeigt - wenn
du etwa Vereinbarungen über Gewichtszunahmen nicht einhältst
und besprochene "Verträge" mit dem Therapeuten
nicht einhälst oder einhalten kannst.
Weiterhin kann eine stationäre Therapie notwendig sein, wenn
man eine gewisse Zeit einen Abstand vom gewohnten Umfeld benötigst,
um sich auf sich selbst und die Gesundung konzentrieren zu können.
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Teil 4. "Wie
lange dauert ein stationärer Klinikaufenthalt und wie läuft
dieser ab?"
- Wie lange dauert eine stationäre Behandlung?
Die Kurzzeittherapie dauert etwa 3 bis 8 Wochen, die Langzeittherapie
3 bis 6 Monate. Es ist auch eine "teilstationäre"
Behandlung möglich: Die Betroffenen kommen tagsüber
in die Klinik (Tagesklinik) und leben ansonsten in ihrer gewohnten
Umgebung.
- Was passiert in der Klinik?
Mit der rein körperlichen Therapie, die für gesundes
Essen sorgt, geht die seelische Therapie Hand in Hand. Je nach
Spezialisierung der Klinik kann dies eine Ergotherapie sein, körperorientierte
Verfahren, Ernährungsberatung und/oder Soziotherapie.
In den Kliniken findet Psychotherapie normalerweise als Einzel-
und Gruppentherapie statt. Hier ist ein intensiveres Arbeiten
möglich als in ambulanten Sitzungen, weil du während
des Klinikaufenthaltes deinen "alten" Alltag besser
vergessen kannst. Und je schneller du einen neuen Lebensrhythmus
aufbaust, desto schneller wirst du gesund.
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Teil 5. "Wer
bezahlt den Klinikaufenthalt und wie läuft das Ganze ab?"
- Wer bezahlt den Klinikaufenthalt?
Für die Übernahme der Behandlung kommen der Rentenversicherungsträger,
die Krankenkasse oder das Sozialamt in Frage. Die Kostenübernahme
muss vor Aufnahme in eine Klinik geklärt sein.
- Wie läuft das Ganze ab, wie muss ich mich anmelden?
Wende dich zunächst an deinen Arzt. In einem Beratungsgespräch
muss geklärt werden, dass eine stationäre Behandlung
überhaupt nötig ist. In diesem Gespräch werden
auch Ziele, Inhalte, Dauer und Ablauf der Maßnahme festgelegt.
Der Arzt gibt dann der Krankenkasse Bescheid, dass du eine stationäre
Behandlung durchführen willst.
Die Kasse prüft, ob sie für diesen Fall zuständig
ist. Wenn ja, fordert sie vom Arzt eine Verordnung, in der Rehabilitationsbedürftigkeit,
-fähigkeit und -prognose aufgeführt sind. Achtung: Nicht
jeder Arzt darf eine solche Verordnung ausstellen, er muss bestimmte
Zusatzqualifikationen auf dem Gebiet der Rehabilitation nachweisen
können.
Lass dir von der Krankenkasse ein Formular zuschicken, in dem
du die Kostenübernahme für die stationäre Therapie
beantragst. Einen Teil des Antrags füllst du selbst aus,
den anderen Teil dein Arzt. Danach geht das Ganze zurück
an die Krankenkasse.
Die Krankenkasse entscheidet auf Grundlage:
deines Antrags, der Verordnung des Arzte, der Beurteilung durch
den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und sowie eventuell
weiterer nötiger Unterlagen über die Art, Dauer, Umfang,
Beginn und Durchführung der Leistung.
Falls die Kasse eine Übernahme der Kosten ablehnt, kann das
mehrere Gründe haben: Zum Beispiel kann sie der Meinung sein,
dass eine ambulante Therapie ausreicht. Vielleicht hast du aber
auch früher schon mal eine stationäre Behandlung vorzeitig
abgebrochen, oder der Antrag war einfach falsch ausgefüllt.
Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen, am besten
mit einem Dringlichkeitsgutachten und/oder Attesten von Fachärzten
und Therapeuten.
Es kann auch passieren, dass die Kasse zwar die Kosten übernimmt,
es aber Gründe gibt, dass du nicht in deine „Wunschklinik“
gehen kannst. Das solltest du vorher klären, um Enttäuschungen
zu vermeiden. Vielleicht hat auch dein Kundenberater in der Krankenkasse
eigene Vorschläge, welche Klinik am besten geeignet ist.
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Weitere und direkt auf Deine Situation abgestimmte Informationen
über die Beantragung und den Ablauf psychotherapeutischer Behandlung
erhältst Du bei Deiner Krankenkasse. Für erste allgemeine
Informationen kannst Du Dich aber auch gerne an den BKK Landesverband
Hessen wenden unter: brigitte.feucht@bkk-hessen.de
Deine Angaben werden 100%ig vertraulich behandelt.
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BKK-Literaturtipp:
"Essstörungen"
Eine
Informationsbroschüre der Betriebskrankenkassen zum Thema
Magersucht und Eß-Brech-Sucht "Essstörungen sind schwere
psychosomatische Erkrankungen, die durch organische Veränderungen
aufrechterhalten werden. Sie vergehen nicht von allein, und sie
können auch nicht selbst geheilt werden." In dieser Broschüre
wird Betroffenen und ihnen nahestehenden anschaulich erklärt,
wie sich Magersucht und Eß-Brech-Sucht äußern,
wodurch u.a. die Störungen verursacht werden und welche Wege
es für Betroffene aus ihrer Krankheit gibt.
"BKK-Info
zu Essstörungen - Zu dick? Zu dünn?" Ein Faltblatt mit
Tipps und Informationen zu den Formen Essstörungen "BKK -
QuickInfo"
Hier kannst Du die jeweiligen Informationen anfordern
unter:
Brigitte.Feucht@bkk-hessen.de
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Auf gehts zum BKK
Landesverband Hessen |
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Adressen |
von Kliniken, Beratungsstellen usw.
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